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Allgemeine Geschäftsbedingungen der IKS GmbH Innovative Kaufmännische Software für gewerbliche Kunden

 

I. Allgemeines

(1) Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der IKS GmbH Innovative Kaufmännische Software (nachfolgend "IKS GmbH") erfolgen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils neuesten Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widerspricht die IKS GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten die IKS GmbH auch dann nicht, wenn diese den Kundenbedingungen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widerspricht.

(2) Die jeweils aktuelle Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Kunde jederzeit auf der Homepage der IKS GmbH unter http://www.iks-network.de kostenfrei im Internet abrufen.

(3) Angebote der IKS GmbH sind in allen Teilen freibleibend. Dies gilt insbesondere auch für Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten.

 

II. Zustandekommen von Verträgen

(1) Kaufverträge aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen mit der IKS GmbH Innovative Kaufmännische Software, Jägerstraße 19, 23909 Ratzeburg (Handelsregister HRB 0611 Amtsgericht Mölln) zustande. Der Geschäftsführer Karsten Schlotfeld vertritt die Gesellschaft.

(2) Verträge kommen durch die Annahme der Kundenbestellung durch die IKS GmbH zustande. Die Annahme der Kundenbestellung erfolgt durch die IKS GmbH entweder durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder per Post zu den dort genannten Bedingungen oder durch die Lieferung der bestellten Ware unter gleichzeitiger Übersendung der Rechnung an den Kunden, die dann als Auftragsbestätigung gilt. Erfolgt keine Auftragsbestätigung, auch nicht in Form der Lieferung der bestellten Ware, innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen ab Eingang der Kundenbestellung bei der IKS GmbH, gilt die Kundenbestellung als nicht von der IKS GmbH angenommen. Aus der Auftragsbestätigung ergeben sich der konkrete Umfang und die Ausführung der Lieferung. Bei Abweichungen zwischen der Kundenbestellung und der Auftragsbestätigung gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung der IKS GmbH als verbindlich vereinbart, es sei denn, der Kunde widerspricht der Auftragsbestätigung unverzüglich.

(3) Die IKS GmbH behält sich vor, von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Ware abzuweichen, soweit solche Abweichungen handelsüblich sind oder eine technische Verbesserung darstellen.

(4) Sollte die IKS GmbH ihrerseits nachträglich feststellen, dass zu einem Produkt, zu einzelnen Preisen oder zu der Lieferbarkeit fehlerhafte Angaben in der Auftragsbestätigung erfolgt sind, wird die IKS GmbH den Kunden unverzüglich hierüber

telefonisch, per E-Mail oder per Post informieren. Der Kunde kann die Bestellung unter den geänderten Bedingungen erneut bestätigen. Anderenfalls ist die IKS GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und zur vollständigen Rückzahlung geleisteter Anzahlungen des Kunden an diesen verpflichtet.

 

III. Preise

(1) Sämtliche Preise und Lizenzgebühren gelten in EURO ab dem Betrieb der IKS GmbH zuzüglich gesondert ausgewiesener Versandkosten und der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hinzu kommen gegebenenfalls Versicherungskosten. Auf Wunsch des Kunden wird die IKS GmbH auf Gefahr und auf Kosten des Kunden die bestellten Produkte versenden.

(2) Bei der Erhöhung der eigenen Kosten nach erfolgter Auftragsbestätigung kann die IKS GmbH die Preise zur Deckung der Mehrkosten erhöhen, sofern zwischen Vertragsschluss und Lieferung bzw. Leistungserbringung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Bei wiederkehrenden Leistungen, Rahmenverträgen und ähnlichen Verträgen, bei denen die IKS GmbH auch zukünftig noch Leistungen erbringen wird, hat die IKS GmbH das Recht, vom Kunden die Anpassung des Vertragspreises zu verlangen, wenn der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes (Originalwert 2000 = 100) seit der letzten Vertragsanpassung um 5 % gestiegen ist. Die IKS GmbH hat für den Fall, dass eine Einigung über einen höheren Preis mit dem Kunden nicht zustande kommt, das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(3) Die Preise und Lizenzgebühren umfassen Installationskosten sowie Kosten für die Einarbeitung und sonstige Dienstleistungen nur dann, wenn und soweit die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben. Auch Festpreise bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Preisänderungen behält sich die IKS GmbH des Weiteren bei der Abnahme abweichender Mengen gegenüber dem vereinbarten Umfang vor.

 

IV. Zahlungsbedingungen

(1) Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, sind die Rechnungen der IKS GmbH 7 Tage nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Mit schuldbefreiender Wirkung kann der Kunde nur an die IKS GmbH unmittelbar oder auf ein von der IKS GmbH angegebenes Bankkonto zahlen. Bei Lieferungen durch Versand hat die Zahlung durch den Kunden stets durch Barnachnahme zu erfolgen. Wechsel akzeptiert die IKS GmbH nicht. Zahlungen durch Schecks führen nur dann zur Erfüllung, wenn diese dem Konto der IKS GmbH unwiderruflich gutgeschrieben sind.

(2) Wegen einer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderung ist der Kunde nicht zur Aufrechnung berechtigt. Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zur IKS GmbH darf der Kunde nur mit deren vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten. Dem Kunden steht außerdem wegen einer bestrittenen oder nicht rechtskräftig feststellten Forderung kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber der IKS GmbH gemäß § 273 BGB zu. Dies gilt auch für ein eventuelles kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht des Kunden nach § 269 HGB.

(3) Teilleistungen kann die IKS GmbH nach deren abgeschlossenen Erbringung jeweils gesondert dem Kunden in Rechnung stellen.

(4) Nach Ablauf der Zahlungsfrist nach Abs. 1 dieser Vorschrift, spätestens ab einem anderweitigen Verzugseintritt, ist die IKS GmbH berechtigt, dem Kunden auf den Gesamtproduktpreis Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Dies bedeutet, dass die IKS GmbH gegenüber den Unternehmern als Kunden ohne Nachweis Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz berechnen kann. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behält sich die IKS GmbH ausdrücklich vor.

(5) Leistet der Kunde fällige Zahlungen nicht, kann die IKS GmbH dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen, sofern eine solche Nachfrist nicht, z. B. aufgrund einer ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung des Kunden, entbehrlich ist. Nach dem erfolglosen Ablauf der Nachfrist ist die IKS GmbH berechtigt, durch schriftliche Erklärung von dem Kaufvertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Verlangt die IKS GmbH Schadensersatz statt der Leistung, hat der Kunde pauschal 30 % der Vertragssumme zu zahlen. Die IKS GmbH ist berechtigt, einen höheren Schadensersatz zu verlangen, falls ein höherer Schaden nachweisbar entstanden ist. Dies gilt insbesondere für die Geltendmachung eines entgangenen Gewinns der IKS GmbH. Dem Kunden ist es andererseits gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass der IKS GmbH ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale von 30 % der Vertragssumme entstanden ist.

(6) Der Kunde hat der IKS GmbH alle Umstände mitzuteilen, die seine Kreditwürdigkeit wesentlich negativ beeinflussen, insbesondere Zahlungsstockungen und die Zahlungsunfähigkeit des Kunden. Werden der IKS GmbH derartige negative Umstände des Kunden bekannt, ist die IKS GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen des Kunden für sämtliche bestehenden Vertragsbeziehungen zur IKS GmbH zu verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, ist die IKS GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche mit einem dann erfolgten Rücktritt vom Vertrag verbundenen Kosten der IKS GmbH hat ausschließlich der Kunde zu tragen.

 

V. Liefer- und Leistungszeit

(1) Sofern die IKS GmbH mit dem Kunden eine Lieferfrist verbindlich vereinbart hat, beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung oder nach Eingang aller zur Ausführung des Auftrags vom Kunden beizubringender Unterlagen oder Informationen, wenn diese Unterlagen oder Informationen am Tage der Absendung der Auftragsbestätigung der IKS GmbH noch nicht vorliegen. Liefertermine oder –fristen, die zwischen den Parteien verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen stets der ausdrücklichen Bestätigung durch die IKS GmbH per E-Mail oder Post. Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine und –fristen der IKS GmbH ist bedingt durch die Einhaltung der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und vollständigen Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Kunden.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Naturkatastrophen sowie aufgrund unverschuldetem Arbeitskampf, unverschuldeten Verkehrs- oder Betriebsstörungen, unverschuldetem Werkstoffmangel und gleichartiger Gründe bei der IKS GmbH oder deren Lieferanten oder Unterlieferanten berechtigen die IKS GmbH, den Liefertermin um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen – längstens jedoch für die Dauer von zwei Monaten – hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus gegen die IKS GmbH Ansprüche jedweder Art wegen einer Pflichtverletzung erwachsen. Der Kunde ist nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die vorgenannten Gründe zu einer Terminverschiebung von mehr als zwei Monaten führen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, zu einem früheren Zeitpunkt seine gesetzlichen Rücktrittsrechte – etwa wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder wegen nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung durch die IKS GmbH – wahrzunehmen.

(3) Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Kommt ein erforderlicher Deckungskauf nicht innerhalb der Lieferfrist zustande, ist die IKS GmbH verpflichtet, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren, und sie ist dazu berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Ferner ist die IKS GmbH verpflichtet, dem Kunden geleistete Anzahlungen zurückzuzahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen eines solchen Rücktritts ist ausgeschlossen.

(4) Bei Verträgen mit fortlaufender Lieferung hat der Kunde der IKS GmbH Abrufmengen und Liefertermine hierfür bereits bei der Bestellung mitzuteilen. Die IKS GmbH ist berechtigt, die Gesamtmenge des Auftrags nach eigener Wahl zu fertigen, wenn nicht ausdrücklich entgegen stehende Abreden getroffen sind. Nachträgliche Änderungen der Warenbestellungen kann die IKS GmbH nur berücksichtigen, wenn sie noch nicht mit der Fertigung begonnen hat. Teilt der Kunde der IKS GmbH nicht rechtzeitig die Abrufmenge und die Liefertermine mit, ist die IKS GmbH nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, selbst die Mengen und Termine zu bestimmen und von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten und Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen.

(5) Die IKS GmbH ist in Abstimmung mit dem Kunden berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen an den Kunden zu erbringen. Auch ohne eine Abstimmung mit dem Kunden ist die IKS GmbH berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen zu erbringen, wenn Gründe im Sinne des Absatzes 2 dieser Ziffer vorliegen, die die IKS GmbH an einer vollständigen Lieferung unverschuldet hindern.

(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist die IKS GmbH uneingeschränkt berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens vom Kunden zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs des Liefergegenstandes auf den Kunden über.

(7) Die Versendung von Waren durch die IKS GmbH erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat das Recht, der IKS GmbH das den Transport ausführende Unternehmen zu bestimmen. Erfolgt keine Bestimmung durch den Kunden, wird die IKS GmbH die Versendung einem Unternehmen eigener Wahl übertragen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die IKS GmbH die Warensendung an das den Transport ausführende Unternehmen übergibt und sobald der Liefergegenstand das Lager der IKS GmbH verlassen hat. Falls der Versand des Liefergegenstandes ohne Verschulden der IKS GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Soweit der Liefergegenstand eine Software ist, ist die Installation der Software, auch wenn sie durch die IKS GmbH geschuldet wird, keine Voraussetzung für den Gefahrübergang auf den Kunden, sofern die Lieferung bzw. Übergabe an das für den Transport vorgesehene Unternehmen mit dem Installationszeitpunkt nicht übereinstimmt. Wird außerdem von der IKS GmbH als zusätzliche Leistung eine Einführung oder Schulung geschuldet, stellt dies eine von der Überspielung und Übergabe der Datenträger der Software unabhängige Vertragspflicht dar.

 

VI. Installation

(1) Sofern die IKS GmbH vertraglich zur Installation von Programmen verpflichtet ist, obliegt es dem Kunden, der IKS GmbH die genaue Konfiguration seiner Computeranlage (Hard- und Software) vorab per E-Mail oder Post mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung oder stellt sie sich nachträglich als falsch oder unvollständig heraus, befreit dies die IKS GmbH von Ansprüchen des Kunden für zeitliche Verzögerungen und hierauf basierenden Folgeschäden. Wahlweise bietet die IKS GmbH dem Kunden gegen einen entgeltlichen Zusatzauftrag die Ermittlung der Konfiguration seiner Computeranlage an.

(2) Die Installation von Software durch die IKS GmbH setzt voraus, dass der Kunde der IKS GmbH einen geeigneten Standort entsprechend deren Installationsanweisungen bereitstellt und ausrüstet. Der Liefergegenstand, die Software, darf vom Kunden vor der Installation nicht verändert, unsachgemäß behandelt oder außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt werden. Die IKS GmbH wird die Betriebsbereitschaft der installierten Software durch eine erfolgreiche Funktionsprüfung mit dem von der IKS GmbH ausgearbeiteten Testverfahren und Testprogrammen nachweisen. Der Kunde hat diese Funktionsprüfung durch die Gegenzeichnung einer Abnahmeerklärung anzuerkennen. Erfolgt keine Gegenzeichnung einer Abnahmeerklärung zur Funktion der Software durch den Kunden, gilt die Abnahme durch die Verwendung der Software als erfolgt. Die IKS GmbH ist im Falle der unterbliebenen Gegenzeichnung einer Abnahmeerklärung berechtigt und mit Abschluss des Vertrages durch den Kunden befugt, jegliche Dokumentation zur Funktionsfähigkeit der Software aus der Computeranlage des Kunden zu erstellen.

 

VII. Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Der Kunde benennt der IKS GmbH einen geschulten, qualifizierten Mitarbeiter als Ansprechpartner, der insbesondere dafür Sorge trägt, dass der Ansprechpartner oder ggf. ein vom Kunden beizuziehender Dritter von der IKS GmbH mitgeteilte oder zur Verfügung gestellte Handlungsanweisungen, Programmänderungen oder Lösungsschritte umsetzen kann.

(2) Es obliegt dem Kunden, stets die ihm zur Verfügung gestellte aktuellste freigegebene Version der IKS-Produkte einzusetzen bzw. ihm im Rahmen vereinbarter Softwarepflege zur Verfügung gestellte Programme oder Programmteile unverzüglich einzuspielen bzw. zu installieren. Bei vereinbarter Softwarepflege obliegt es dem Kunden, regelmäßig die von der IKS GmbH für die Erbringung der hiernach geschuldeten Leistungen bereitgehaltene Internetseite www.iks-network.de aufzusuchen und von dort zum Download bereitgehaltene Leistungen, Programme oder Programmteile abzurufen. Unterlässt der Kunde den Einsatz der aktuellen Programmversionen oder Programmteile, entfallen sämtliche Ansprüche gegen die IKS GmbH, für welche die Benutzung der veralteten Software ursächlich ist. Vorstehender Satz gilt entsprechend, wenn der Kunde von der IKS GmbH mitgeteilte Maßnahmen und Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung nicht umsetzt.

(3) Es obliegt dem Kunden, die für die Nutzung der IKS-Produkte notwendige technische Einsatzumgebung auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhalten. Der Kunde hat die zu einer angemessenen Abwicklung der Unterstützungsleistungen mittels Datenfernübertragung (Telefon, E-Mail, Internet-Anbindung) erforderliche Infrastruktur zu beschaffen und funktionsfähig zu erhalten.

(4) Bei Fehlermeldungen hat der Kunde die aufgetretenen Symptome, den von ihm eingesetzten Programmstand nebst Hardwarekonfiguration und Systemumgebung detailliert unter Verwendung der von der IKS GmbH zur Verfügung gestellten Formulare zu beschreiben. Erforderlichenfalls sind die Mitarbeiter des Kunden zur Zusammenarbeit mit den von IKS beauftragten Servicemitarbeitern bei der Fehlersuche und Fehlerbehebung verpflichtet.

(5) Von der IKS GmbH mitgeteilte Passwörter oder Zugangsnummern für den Zugang zu Leistungen von IKS sind vertraulich zu behandeln und angemessen gegen Missbrauch zu sichern.

(6) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner individuellen Daten verantwortlich. IKS weist darauf hin, dass eine Datensicherung, insbesondere vor jeder Support- oder Wartungsmaßnahme (z. B. vor dem Ändern, Anpassen oder Ersetzen einer Programmversion) erforderlich ist.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, der IKS GmbH sämtliche für die Durchführung von Support- oder Wartungsmaßnahmen und Problemanalysen erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen. Stellt der Kunde die erforderlichen Informationen und Daten nicht zur Verfügung, ist die IKS GmbH nicht verpflichtet, zur Lösung des Problems beizutragen.

(8) Das Anpassen, Speichern, Sichern oder Verändern von Drittprogrammen nach Einspielen neuer Programmversionen sowie das Anpassen oder Korrigieren der unterstützten Programme obliegt dem Kunden. Die IKS GmbH ist im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten gegen gesonderte Vergütung bereit, hierbei auch vor Ort mitzuwirken.

 

VIII. Softwarelizenz

(1) Der Kunde darf die IKS Softwareprodukte einschließlich deren Beschreibung (Dokumentation) nur aufgrund einer von der IKS GmbH erteilten Softwarelizenz und den nachfolgenden Bedingungen nutzen.

(2) Durch die von der IKS GmbH gewährten Softwarelizenzen wird dem Kunden ein persönliches, nicht ausschließliches und nur mit Zustimmung der IKS GmbH übertragbares Recht zur Nutzung der von der IKS GmbH gelieferten Software auf jeweils einer EDV-Anlage pro eingeräumter Lizenz innerhalb der EU eingeräumt. Eine von der IKS GmbH dem Kunden erteilte Lizenz berechtigt diesen ausschließlich zur Nutzung der jeweils lizenzierten Version. Updates liefert die IKS GmbH dem Kunden nur bei gesonderter Vereinbarung. Im Falle einer zeitlich begrenzten Lizenz endet das Recht zur Nutzung des Kunden am letzten Tag des von der IKS GmbH vorgegebenen Zeitraums, es sei denn, die IKS GmbH gestattet eine Nutzungsverlängerung. Überlassene Unterlagen einschließlich überlassener Duplikate und Sicherheitskopien hat der Kunde nach Nutzungsende unaufgefordert zu vernichten. Alle Rechte, insbesondere Urheberrechte an der überlassenen Software sowie der überlassenen Dokumentation, stehen, soweit dies nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet ist, ausschließlich der IKS GmbH zu. Eine Installation auf einem Netz-Server durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der IKS GmbH zulässig.

(3) Die IKS GmbH räumt dem Kunden nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ihr bekannten und technisch möglichen Nutzungsrechte ein. Der Kunde erkennt die Rechte der IKS GmbH an dem Produkt (Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse und Markenrechte) uneingeschränkt an. Der Kunde ist zur Gewährung von Unterlizenzen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die IKS GmbH berechtigt. Außerdem darf der Kunde die Software an Dritte nur mit Zustimmung der IKS GmbH vermieten, verleasen oder verleihen oder sonst überlassen. Als Überlassen gilt auch die Überlassung jeglichen Speichermediums oder die Überlassung von Arbeitszeit an einem Computer, auf dem die Software installiert ist. Die IKS GmbH überlässt dem Kunden die Software ausschließlich im Objekt-Code. Die IKS GmbH ist dagegen nicht zur Überlassung technischer Programmdokumentationen, insbesondere des Quellcodes, an den Kunden verpflichtet. Ein Recht des Kunden zur Einsichtnahme in diese Unterlagen der IKS GmbH besteht nicht. Dem Kunden ist die Anwendung jeglicher Verfahren untersagt, die es ihm ermöglichen, aus der Binärsoftware Quellprogramme oder Teile davon (wieder-)herzustellen oder Kenntnisse über die Konzeption oder die Erstellung der Software zu erlangen. Dem Kunden stehen nach § 69 d Abs. 2 und 3 und § 69 e UrhG nur die dort eingeräumten Rechte zu, insbesondere ist dem Kunden das Ändern, Übersetzen, Zurückentwickeln, Dekompilieren, Modulisieren, Segmentieren oder Erstellen abgeleiteter Werke untersagt.

(4) Im Falle der Lieferung einer benutzerabhängigen Softwarelizenz durch die IKS GmbH bestimmt das Lizenzzertifikat der IKS GmbH die Anzahl der Benutzer, die gleichzeitig auf allen Zentraleinheiten innerhalb eines Gesamtsystems (Intranet) oder auf einer einzelnen Zentraleinheit des Kunden zugelassen sind. Zu keinem Zeitpunkt darf die Anzahl der Benutzer innerhalb eines Gesamtsystems oder auf einer einzelnen Zentraleinheit die von der IKS GmbH im Lizenzzertifikat festgelegte Anzahl von Benutzern übersteigen. Den Begriff Benutzer definiert die IKS GmbH jeweils in der für das lizenzierte Softwareprodukt anwendbaren Software-Produktbeschreibung. Für den Fall der Lieferung einer Einzelplatzlizenz der IKS GmbH verpflichtet sich der Kunde, jeweils nur eine betriebsbereite Installation vorzunehmen. Installiert der Kunde selbst oder durch Dritte die Software auf einem weiteren Rechner, hat der Kunde die alte Installation unwiederbringlich zu deinstallieren. Der Kunde ist berechtigt je Lizenz eine einzige Kopie zu Sicherungszwecken anzufertigen. Weitere Kopien darf der Kunde nur mit ausdrücklicher Zustimmung der IKS GmbH anfertigen.

(5) Der Kunde hat durch entsprechende Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Softwareprodukte der IKS GmbH vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt werden. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dass Dritte sich das geistige Eigentum der IKS GmbH nicht via Internet zugänglich machen können. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, bei allen Verwendungen der Software das Lizenzrecht/Urheberrecht der IKS GmbH an der Software deutlich kenntlich zu machen sowie etwaige von der IKS GmbH mitgeteilte Copyright-Vermerke in geeigneter und üblicher Weise zu verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche vorhandenen Urheberrechtshinweise an und in der Software unbeschädigt beizubehalten. Bei schuldhaften Verstößen des Kunden gegen die Pflichten aus diesem Absatz kann die IKS GmbH den daraus resultierenden Schaden vom Dritten aber auch vom Kunden ersetzt verlangen.

(6) Der Kunde wird sämtliche Informationen über die Software sowie die verwendeten Methoden und Verfahren vertraulich behandeln. Er verpflichtet sich, die überlassene Software sowie die überlassene Dokumentation vor Kenntnisnahme oder Gebrauch durch Dritte zu schützen und keine Teile oder wesentliche Verfahren oder Ideen hieraus zur Erstellung eigener Software unmittelbar oder mittelbar zu verwenden.

(7) Bei Verstößen des Kunden gegen Pflichten aus dieser Vorschrift ist die IKS GmbH berechtigt, das dem Kunden erteilte Nutzungsrecht vollständig zu widerrufen, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Lizenzgebühr zusteht. Zudem hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000 unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs an die IKS GmbH zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes behält sich die IKS GmbH ausdrücklich vor.

 

IX. Mängelansprüche

(1) Die IKS GmbH gewährleistet ihren Kunden, dass ihre Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die IKS GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass ihre Produkte für weitere, nicht ausdrücklich vereinbarte Zwecke geeignet sind.

(2) Etwaige Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Ware oder nach Erbringung der Lieferungen oder sonstigen Leistungen der IKS GmbH. Maßgebend für den Beginn der Frist sind der Ablieferungsbeleg bzw. die Abnahmeerklärung über die Funktionsprüfung bzw. der Tag der Erstellung der Dokumentation zur Funktionsfähigkeit der von der IKS GmbH erbrachten Lieferung oder Leistung. Davon unberührt bleiben die Haftung der IKS GmbH aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen und bei Personenschäden. Außerdem gilt die Verjährung der gesetzlichen Rückgriffsansprüche.

(3) Die technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen in der Software-Produktbeschreibung sowie die in Prospekten, Anzeigen, Analysen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften (auch elektronischer Art, wie z. B. der Homepage) enthaltenen Angaben stellen nur Beschreibungen und nur dann Zusicherungen dar, wenn die IKS GmbH ausdrücklich schriftlich erklärt hat, dass die IKS GmbH für das Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein einer bestimmten Eigenschaft einsteht.

(4) Weist das gelieferte Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung einen Mangel auf, ist die IKS GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder dem Kunden eine mangelfreie Sache zu liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder berechtigter Verweigerung der Nacherfüllung kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen.

(5) Der Kunde hat die von der IKS GmbH erbrachten Leistungen, insbesondere die gelieferten Produkte, unverzüglich zu untersuchen und sämtliche Mängel, seien sie offensichtlich oder verborgen, unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich gegenüber der IKS GmbH zu rügen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige schriftliche Mängelrüge, entfallen seine sämtlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber der IKS GmbH für offenkundige Mängel sowie für sonstige Mängel, die dem Kunden bei einer sofortigen Untersuchung der Ware hätten zur Kenntnis gelangen müssen.

(6) Befolgt der Kunde die Betriebs-, Installations- oder Wartungsanweisungen der IKS GmbH nicht, nimmt der Kunde Änderungen an den Produkten vor, wechselt er Teile an den gelieferten Produkten aus oder verwendet er Verbrauchsmaterialien, die nicht den Original-Spezifikationen oder den von der IKS GmbH freigegebenen Drittprodukten entsprechen, entfallen jegliche Mängelansprüche des Kunden gegenüber der IKS GmbH, wenn der Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung der IKS GmbH, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

 

X. Haftungsbeschränkung

(1) Wegen der Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug und unerlaubter Handlung, haftet die IKS GmbH – auch für ihre leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – mit Ausnahme der in nachfolgendem Absatz 2 genannten Fälle nur in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.

(2) Diese Haftungsbeschränkung zugunsten der IKS GmbH gilt nicht bei einem schuldhaften Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten), soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung der IKS GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden) und auch dann nicht, wenn und soweit die IKS GmbH Mängel der Ware oder sonstigen Leistung arglistig verschwiegen oder eine Garantie verletzt hat. Die Regelungen über die Beweislast bleiben von der Haftungsbeschränkung in dieser Vorschrift unberührt.

(3) Soweit die IKS GmbH für leicht fahrlässiges Verhalten aufgrund eines Verstoßes gegen wesentliche Vertragspflichten haftet, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Gleiches gilt für grob fahrlässiges Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen.

(4) Der vertragstypisch vorhersehbare Schaden gemäß vorstehendem Absatz (3) beträgt bis zu 100.000,-- EUR je Schadensereignis.

 

XI. Eigentumsvorbehalt

(1) Die IKS GmbH behält sich bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zum Kunden das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern; er tritt der IKS GmbH jedoch bereits bei Vertragsschluss sämtliche Forderungen in Höhe des von der IKS GmbH ausgewiesenen Rechnungsendbetrags einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Kunde die Vorbehaltsware ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft hat. Zur Einziehung dieser Forderung gegenüber dem Dritten bleibt der Kunde auch nach der Abtretung an die IKS GmbH berechtigt. Die Befugnis der IKS GmbH diese Forderung gegen den Dritten selbst einzuziehen, bleibt von der Einziehungsberechtigung des Kunden unberührt. Die IKS GmbH verpflichtet sich, die Forderung gegen den Dritten nicht einzuziehen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der IKS GmbH aus den von dem Dritten vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden vorliegt oder kein Fall der Zahlungseinstellung seitens des Kunden vorliegt. Anderenfalls kann die IKS GmbH verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle weiteren zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Dritten die Abtretung mitteilt. Die IKS GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden dann freizugeben, wenn der realisierbare Wert der Sicherheiten zugunsten der IKS GmbH deren zu sichernde Forderung gegen den Kunden um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt allein der IKS GmbH.

(2) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für die IKS GmbH als Hersteller. Wird die Vorbehaltsware mit anderen der IKS GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwirbt die IKS GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware im Sinne des Gesamtbruttoverkaufspreises zum Wert der neu geschaffenen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung. Erlischt das (Mit-)Eigentum der IKS GmbH durch eine Verbindung, vereinbaren die Parteien bereits jetzt, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig auf die IKS GmbH über geht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum der IKS GmbH unentgeltlich.

(3) Bei einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden – insbesondere bei einem Zahlungsverzug – ist die IKS GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und/oder die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch die IKS GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag, stets aber in der Pfändung der Vorbehaltsware. Die IKS GmbH ist nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren weiteren Verwertung ohne Einschränkung befugt. Den Erlös aus der Verwertung der Vorbehaltsware wird die IKS GmbH auf die Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber der IKS GmbH – abzüglich angemessener Verwertungskosten der IKS GmbH – anrechnen.

 

XII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit

(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der IKS GmbH und dem Kunden gilt in Ergänzung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Mölln, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.


Stand: Mai 2008